Kassenwechsel? So einfach geht's!

Ein Wechsel innerhalb gesetzlicher Krankenkassen ist ganz einfach. Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Kasse können Sie zum Monatsende mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie dort seit mindestens 18 Monaten versichert sind. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Beispiel: Kündigen Sie zwischen dem 1. und 30. April, endet Ihre Mitgliedschaft  am 30. Juni und Sie sind ab dem 1. Juli bei uns versichert.
Während eines Kassenwechsels besteht für Sie durchgehend Versicherungsschutz.


Ablauf Krankenkassenwechsel:
Im ersten Schritt schicken Sie zunächst eine schriftliche ->Kündigung an Ihre bisherige Kasse. Sie erhalten dann innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung.

Im zweiten Schritt senden Sie uns die Kündigungsbestätigung zusammen mit der ->Beitrittserklärung zu. Gerne auch per Telefax an 06731 9474-209. Danach sind für Sie die Formalitäten erledigt.


Kassenwechsel bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung/ Ausbildung 


Sind Sie familienversichert und möchten Sie z.B. mit dem Beginn einer Ausbildung als Mitglied zu uns wechseln? Ganz einfach - Sie brauchen nicht bei Ihrer bisherigen Kasse zu kündigen. Wir erledigen den "Papierkram" für Sie.

Einfach ab Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsbeginn den Beitritt zur BKK advita erklären und Ihre Mitgliedschaft beginnt am 1. Tag der Ausbildung.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach kostenfrei an unter 0800 - 111 99 88.

Die BKK advita ist bundesweit geöffnet.