Gemeinsam handeln gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Diskussionen über Korruption und Missbrauch im Gesundheitswesen nehmen stetig zu. So gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich an unserem Gesundheitswesen illegal zu bereichern: Abrechnungen für nie erbrachte Leistungen, Herzklappen- und Zahnersatzskandale oder Versichertenkartenmissbrauch. Meistens werden nur Einzelfälle bekannt. Das Ausmaß an tatsächlich entstandenen Schäden im Gesundheitswesen in Milliardenhöhe kann bestenfalls geschätzt werden. Sicher ist aber, dass Sie als Versicherte(r) mit Ihren Krankenkassenbeiträgen für entstehende finanzielle Folgen mit bezahlen.
Ziel der BKK advita Korruptionsbekämpfungsstelle und gesetzlicher Auftrag ist es, konkreten Sachverhalten sorgfältig nachzugehen und diejenigen zu identifizieren, die Strukturen in unserem Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt werden, um so Möglichkeiten zur Manipulation abzuschaffen.
Hinweise auf Fehlverhalten erbeten
Nicht in jedem Fall oder bei jedem Hinweis liegt wirklich Betrug und Korruption vor. Typische Indikatoren für Fehlverhalten sind:
- Abrechnungen nicht erbrachter Leistungen („Luftleistungen“ oder „Luftrezepte“), nicht persönlich erbrachte Leistungen oder die Abrechnung anderer als der tatsächlich erbrachten Leistungen
- Rezept- oder Verordnungsfälschung
- Gewährung oder Nichtweitergabe von Zuwendungen der Industrie bei Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel
Das können Sie selbst unternehmen
Sofern Sie einen konkreten Hinweis auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Wir gehen jedem begründeten Hinweis nach und garantieren Ihnen absolute Vertraulichkeit. Sie können Ihren Hinweis auch anonym abgeben. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass anonyme Hinweise oft noch Fragen offen lassen, die für die Weiterverfolgung und somit zur Aufklärung unerlässlich wären.
Alle Informationen werden sorgfältig auf Stichhaltigkeit und Beweisbarkeit hin geprüft. Niemand braucht ein schlechtes Gewissen zu haben, sich in Verdachtsfällen mit uns in Verbindung zu setzen. Es geht nicht primär um Strafverfolgung, sondern um die Wiedergutmachung des Schadens durch den oder die Täter. In begründeten Fällen wird allerdings auch Strafanzeige gestellt, da Betrug oder Korruption auch im Gesundheitswesen keine Kavaliersdelikte sind. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass sich Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Sanitätshäuser und sonstige BKK-Vertragspartner korrekt verhalten.
Ihre Kontaktmöglichkeiten:
Heike Metzger Leiterin Innenrevision/ Antikorruption/ Konfliktmanagement
Telefon 06731 9474-110
Fax 06731 9474-209
Noch ein Tipp: Eine detaillierte Übersicht Ihrer abgerechneten Leistungen können Sie in Ihrem Kundencenter anfordern.